Das Elektrogesetz

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Wir helfen Ihnen!

Bei weitergehenden Fragen zum Elektrogesetz sprechen Sie uns gerne an.

Wir beraten Sie, zum Beispiel zu folgenden Fragen:
- Ist Ihr Unternehmen vom neuen Elektrogesetz betroffen?
- Welche Fristen sind einzuhalten?
- Wie ist der genaue Ablauf der Prozesse unter dem ElektroG?
- Welche Verpflichtungen und Kosten kommen auf Sie zu?
- Welche Sanktionen und Bußgelder drohen bei Verstößen?
- Wie sind Ihre Geräte nach B2B/B2C, Marken und Gerätearten einzustufen?
- Wie ist die geforderte insolvenzsichere Garantieleistung zu erbringen?
- Wie finden Sie eine optimale Entsorgungslösung für Ihre B2B- und B2C-Geräte?

Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Registrierung, Kennzeichnung und Meldung der Input- und Output-Mengen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Steuer- und Rechtsberatung anbieten dürfen.

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WEEE/RoHS in der Europäischen Union

Die Umsetzung der beiden WEEE- und RoHS-Direktiven in nationale Gesetze wird in allen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich gehandhabt. Je nach Land gelten individuelle Fristen, Pflichten und Kosten. Diese Situation wirft weitere Fragen auf:

- Wo müssen Sie sich registrieren, wenn Sie einen Internet-Shop betreiben?
- Was ist zu tun, wenn Sie Produkte in europäische Mitgliedsstaaten (re-)exportieren?
- Wie ist der Begriff des OEM-Herstellers abzugrenzen?
- Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung von WEEE/RoHS in den einzelnen EU-Staaten?
- Wie ist den individuellen Anforderungen in den verschiedenen Ländern zu begegnen?

Sprechen Sie uns gerne auch zu allen Fragen zum EU-weiten Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten an.

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