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Das Elektrogesetz (ElektroG)

Das ElektroG setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Gesetz trat erstmalig 2005 in Kraft und wurde 2015 (ElektroG2) und 2022 (ElektroG3) novelliert.

Das Gesetz in 60 Sekunden…

Timeline

News

0511.2025

ElektroGarantie für 2026 zugelassen

05.11.2025|EAR, Garantie|

In eigener Sache: Die Finanzielle Garantiesicherheit ElektroGarantie für B2c-Registrierungen unter dem Elektrogesetz, welche durch die EPR-System GmbH in unserem Firmenverbund angeboten wird, ist nun von der Stiftung EAR offziell für [...]

Aktuelle Themen

ElektroG3 2022

Das Elektrogesetz wurde erneut novelliert und gilt ab 2022. Das neue ElektroG3 hat erhebliche Auswirkungen auf Markt­platz­betreiber und Händler. Die Rückgabe­möglich­keiten für Elektro-Altgeräte werden erweitert. Mehr zum Thema…

Passive Geräte 2019

Ab 1. Mai 2019 sind auch passive Elektro- und Elektronikgeräte registrierungspflichtig. Dazu zählen u.a. die meisten Kabel, Antennen, Steckdosen, Schalter, Taster, Stromschienen und Sicherungen. Mehr zum Thema…

Tretroller & eScooter 2019

Seit 15. Juni 2019 gilt in Deutschland die neue Elektro­kleinst­fahrzeuge-Verordnung (eKFV). Welche Fahrzeuge fallen unter das Elektro­gesetz? Was ist zum Thema Registrierung & Entsorgung von Tretrollern, eScootern & Co. zu beachten? Mehr zum Thema…

Offener Anwendungsbereich (Open Scope) 2018

Seit dem 15. August 2018 gilt bei der Registrierungspflicht zum Elektrogesetz der Offene Anwendungsbereich, d.h. jedes elektrische bzw. elektronische Produkt ist bei der Gemeinsamen Stelle anzumelden, sofern keine Ausnahme anwendbar ist. Bisher mussten sich Geräte in eine Produktkategorie und eine Geräteart einordnen lassen. Seit August 2018 fallen viele weitere Produkte erstmalig unter das Elektrogesetz. Anbieter sollten unbedingt ihre Verpflichtungen prüfen! Mehr zum Thema…

Händler

Wiederverkäufer können eigene Verpflichtungen hinsichtlich der Registrierung (Vertreiberregel), der Rücknahme von Altgeräten (400-qm-Regel) und des Vertriebs in andere europäische Länder (Distance-Seller-Regel) haben. Mehr zum Thema…

WEEE in der EU

Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat seine eigene Gesetzgebung und Handhabung der WEEE-Richtlinie. Die Einstufung der Produkte, die praktische Handhabung und die Kosten unterscheiden sich dabei von Land zu Land. Mehr zum Thema…

ElektroG2 & WEEE2

Die Novellen der WEEE2-Direktive und des ElektroG2 haben umfangreiche Änderungen hinsichtlich der Kategorisierung, des Anwendungsbereichs und der Registrierungpflicht von Elektro- und Elektronik­­­­geräten ausgelöst. Mehr zum Thema…

Gefahrgut (ADR)

Batteriehaltige Elektro-Altgeräte müssen aufgrund von gefahrgutrechtlichen Anforderungen gesondert gesammelt, gelagert und transportiert werden. Es gelten vor allem die Vorschriften des ADR. Mehr zum Thema…

Lampen & Leuchten

Die Veranlagung von Beleuchtungsprodukten unter dem Elektrogesetz wird immer wieder angepasst. Haushaltsleuchten sind seit Februar 2016 erstmals registrierungspflichtig. Mehr zum Thema…

Das Elektrogesetz in 60 Sekunden

Worum geht es?

Das Elektrogesetz [ElektroG] ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehr­bringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronik­geräten. Es ist 2005 erstmalig in Kraft getreten und wurde Ende 2015 und dann wieder im Januar 2022 novelliert [ElektroG2 und ElektroG3]. Das Elektro­gesetz gilt nur in Deutschland. Jedes Land der EU verfügt über seine eigene WEEE-Gesetzgebung. Die aktuelle Novelle des deutschen Elektro- und Elektronik­­geräte­­gesetzes [ElektroG3] gilt seit 1. Januar 2022.

Zum Gesetzestext…

Welche Produkte sind betroffen?

Betroffen sind elektrische oder elektronische Geräte, die zur ihrem ordnungs­gemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektro­magnetische Felder benötigen bzw. diese erzeugen, übertragen oder messen und für Spannungen von max. 1000V (Wechselstrom) bzw. 1500V (Gleichstrom) ausgelegt sind – es sei denn, eine Ausnahme ist anwendbar. Elektro- und Elektronik­geräte werden in die beiden Klassen B2C (Produkte für Privat­verbraucher) und B2B (Professionelle Geräte), Produkt­kategorien sowie weiterhin in Geräte­arten (nach Definition des Elektro­gesetzes) unterteilt.

Mehr zum Anwendungsbereich…

Wer muss handeln?

Hersteller und Importeure als Erstinverkehr­bringer müssen sich zunächst bei der Gemeinsamen Stelle, Stiftung EAR, registrieren, bevor sie Elektro­geräte in Deutschland anbieten oder in Verkehr bringen (verkaufen, verleasen, vermieten, verschenken usw.) dürfen. Auch ausländische Anbieter können bzw. müssen sich in Deutschland registrieren. Dazu müssen sie eine Nieder­lassung gründen oder einen Bevoll­mächtigten benennen.

Händler können selbst zum registrierungs­pflichtigen Hersteller werden, wenn sie unregistrierte Elektro(nik)­geräte zum Kauf anbieten oder aus dem Ausland nach Deutschland einführen. Weitere Anforderungen können für Wieder­verkäufer entstehen, wenn sie Elektro-Altgeräte zurücknehmen oder wenn sie ihre Produkte direkt an Nutzer im EU-Ausland vertreiben.

Mehr zu den Rollen…

Welche Verpflichtungen gibt es?

Hersteller, Importeure sowie beim Direkt­vertrieb auch ausländische Anbieter müssen sich zunächst bei der Gemeinsamen Stelle, Stiftung EAR, für alle Marken und Gerätearten registrieren, bevor sie entsprechende Elektro- oder Elektronik­geräte in Deutschland erstmalig zum Kauf anbieten oder in Verkehr bringen dürfen. Für B2C-Geräte muss dazu jährlich eine Finanzielle Garantie­sicherheit nachgewiesen werden. Für B2B-Produkte muss eine Glaubhaft­machung der professio­nellen Eigenschaften erfolgen und ein Rücknahmekonzept vorgelegt werden. Im Rahmen einer aktiven Registrierung müssen teils umfangreiche administrative Tätigkeiten wie beispiels­weise regelmäßige Mengen­meldungen durchgeführt werden. Produkte müssen korrekt gekennzeichnet und Informationen für Verbraucher bereit­gestellt werden. Die Rücknahme und ordnungs­gemäße Entsorgung von Altgeräten muss sichergestellt sein.

Große Händler mit min. 400 qm Laden-, Lager- oder Versandfläche müssen alte Elektro­geräte zurücknehmen und auf ihre Kosten entsorgen lassen. Darin ist auch der Onlinehandel eingebunden sowie ab Juli 2022 der Lebensmitteleinzelhandel ab 800qm Gesamtverkaufsfläche. Dazu entstehen auch weitere Hinweis-, Anmeldungs- und Reporting­pflichten. Wenn Elektro- oder Elektronik­geräte direkt an Nutzer im europäischen Ausland vertrieben werden, müssen in den verschiedenen Ländern zusätzliche WEEE-Lösungen eingerichtet werden. Onlinehändler aus Drittstaaten sind verpflichtet, Bevollmächtigte einzusetzen.

Mehr zu den Pflichten…

Welche Kosten entstehen?

Für die Registrierung und die Verwaltung der entsprechenden Prozesse erhebt die Gemeinsame Stelle Gebühren. B2C-Hersteller müssen jährlich eine Finanzielle Garantie­sicherheit für den Insolvenzfall einrichten. Erstinverkehr­bringer müssen die Aufwände für Rücknahme & Entsorgung ihrer Produkte übernehmen. Weitere Kosten entstehen für das Management der administrativen Tätigkeiten und die Sicher­stellung der Produkt­eigenschaften. Große Händler müssen die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten finanzieren.

Mehr zu den Kosten…

Welche Strafen gibt es für Verstöße?

Hersteller, Importeure und Händler, die gegen das Elektro­gesetz verstoßen, setzen sich dem Risiko verschiedener Straf­sanktionen aus. Auf verwaltungs­rechtlicher Ebene drohen Bußgelder bis zu EUR 100.000 sowie weitere Sanktionen wie die Abschöpfung erzielter Gewinne. Privat­rechtlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber sowie mögliche Schadenersatz­forderungen. Generell kann ein Vertriebs­verbot drohen, bis die Konformität mit dem Elektro­gesetz eingerichtet wird.

Mehr zu den Strafen…

Unser Profil

Wir beraten Hersteller, Importeure und Händler zur Erweiterten Produkt­verantwortung [Product Compliance] aus dem Elektro­gesetz in Deutschland, WEEE in der EU sowie weiteren Themen. Wir ermitteln die individuellen Anforderungen und stellen eine integrierte Full-Service-Lösung für Sie zusammen. Wir übernehmen zuverlässig und kompetent das komplette Management der resultierenden Prozesse, so dass Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Als Sachverständigen­büro bieten wir Einschätzungen, Begutachtungen und Testate an. Wir arbeiten vollkommen unabhängig und neutral.

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Unsere Leistungen

  • Beratung zur Erweiterten Produktverantwortung [Product Compliance]
  • Sachverständigenleistungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Registrierungen bei der Stiftung EAR
  • Einrichtung von Finanziellen Garantien für B2C-Produkte
  • Erstellung von Glaubhaftmachungen für B2B-Produkte
  • Management aktiver ElektroG-Registrierungen
  • Einrichtung gesetzlich geforderter Rücknahmelösungen
  • Stellung des Bevollmächtigten für ausländische Hersteller
  • Integrierte Compliance-Lösungen mit weiteren Themen (Batterien, Verpackungen) in Deutschland und Europa

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Unsere Qualifikationen

Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung mit der Umsetzung des deutschen Elektro­gesetzes. Unser Unternehmen verfügt über umfangreiche Zertifi­zierungen und Genehmigungen, die es uns erlauben, die Verpflichtungen aus dem Elektro­gesetz für betroffene Hersteller, Importeure und Händler als Beauftragter Dritter umzusetzen. Weitere persönliche Qualifikationen, wie beispiels­weise eine DIN EN ISO/IEC 17024-Zertifizierung sowie eine BDSF-Mitgliedschaft, bringen unsere Mitarbeiter mit. Über permanente Fortbildungen und Rezertifi­zierungen stellen wir die hohe Qualität unserer Beratungs- und Dienst­leistungen sicher.

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Unsere Referenzen

Wir haben mit unseren Beratungs- und Dienst­leistungen bereits eine große Anzahl nationaler und internationaler Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützt. Regelmäßig präsentieren wir zum Elektro­gesetz im Rahmen von Vorträgen und Workshops bei Branchen­verbänden, Industrie- und Handels­kammern sowie betroffenen Unternehmen. Als Bevoll­mächtigter vertreten wir aktuell eine Vielzahl ausländischer Hersteller in Deutschland.

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